Sachverständiger ö.b.u.v.
öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
und eingetragen bei der IHK Bayreuth
Vereidigte Gutachter verfügen in Deutschland über die höchste Auszeichnung und werden üblicherweise als
Gerichtsgutachter bestellt. Die Gutachten erhalten den "
Rundstempel"
der IHK.
Die Bezeichnung "Sachverständiger"
oder "Gutachter" ist in Deutschland nicht geschützt.
Es können sich auch Personen mit unzureichend fachlicher Qualifikation Sachverständige
oder Gutachter nennen.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer IHK
bietet:
- Gutachter mit herausragender Qualifikation und überdurchschnittlichem Fachwissen,
- unparteiische, unabhängige und weisungsfreie Begutachtung,
- Beratung, Analyse und Begutachtung nach den vertraglichen
Vereinbarungen, den anerkannten Regeln der Technik,
Funktionstauglichkeit, Lebensdauer... .
Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer dann, wenn:
- eine unabhängige fachliche Meinung benötigt wird,
- Beweissicherung einer Maßnahme oder eines Schadens,
- ein Schaden bewertet oder die Schadensursache ermittelt werden soll,
- ein Streit gerichtlich oder außergerichtlich erklärt wird.
Wer kann den öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?
Grundsätzlich jeder
Vergütung
Bei gerichtlichen Aufträgen erfolgt die Vergütung des Sachverständigen nach dem
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bei privaten Aufträgen wird das Honorar zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber
frei vereinbart. Dabei wird nach dem tatsächlichen Aufwand auf der Grundlage vertraglich vereinbarter Verrechnungssätze
abgerechnet.
© Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v.
Tel. 089 1578881