Lucie Kreissl
Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen
Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
START SCHIMMELPILZE VER-MIETEN SCHÄDEN TROCKENBAU KREISSL FLÄCHE GUTACHTER in

Schäden im Gebäude

  • Wasserschaden (Leckage, Überschwemmung...)
  • Brandschaden
  • Sturmschaden
  • Schäden durch Haustiere wie von Katzen, Hunden, Hasen (Kratzer, Urin..)
  • Befall mit Schimmelpilzen oder Hausschwamm ....
  • Mietschäden
  • Handwerkerschäden
  • Abnutzung, Instandhaltung
  • sonstiges

    Bauteile:
    - Wände massiv mit Putz und Trockenbau
    - Decken mit Verkleidungen
    - Türen, Fenster, Verglasungen.........
    - Einbaumöbel wie Küchenzeile, Schränke, Regale...
    - Fußböden mit Estrich und Belag (Parkett, Laminat, Kork, Linoleum, PVC, Teppich, Fliesen...).


    Wann braucht man einen Baugutachter

    • Beratung, Gutachten, Grundlage von Verhandlungen....
    • Entspricht die Handwerksleistung der vereinbarten Beschaffenheit und den a.a.R.d.T....
    • Ist gegeben: die Gebrauchstauglichkeit, übliche Beschaffenheit, Funktion...
    • Beweissicherung am Tag der Begutachtung
    • Maßnahmen der Schadensbeseitigung und Schätzung der Kosten
    • Bewertung nach Geltungswert, Optischer Beschaffenheit, a.a.R.d.T.
    • Zeitwert, Minderwert....
    • sonstiges


    Wertermittlung

    Zeitwert:

    Für Versicherungen, Ablöse von Einbauten, Erbstreitigkeiten ..

    Versicherungswert:

    Wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt und gilt als Höchstgrenze. Möglich ist: Zeitwert, Neuwert, Wiederbeschaffungswert oder Summe x.

    Wiederbeschaffungswert:

    Bei Sachversicherungen wie Hausrat-Versicherung, Wert in selber Art und Güte mit Nebenkosten.

    Verkehrswert:

    Marktwert am Bewertungsstichtag, meist auf Basis vom Zeitwert,  der nach unten oder oben, der auf Nachfrage korrigiert werden kann

     

    Wasserschäden mit mikrobiellen Befall

    Schimmelpilz nach Wasserschaden      Schimmelpilz auf Wand + Schrank      Hausschwamm im Keller

    Schäden am Fußboden

    Parkett: verfärbt durch Hundeurin                              Bodenfliese: Verlegung mit ungleichen Fugen

  • © Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v. Tel. 089 1578881