Wohn- und Nutzflächen
für Vermietung und Mieten, Kauf und Verkauf von Objekten wie Büroräume, Wohnungen, Praxen....
Bei Mietwohnungen wird
zur Berechnung der Wohnfläche in der Regel die Wohnflächenverordnung zugrunde gelegt.
Diese hat im Januar 2004 die II. Berechnungsverordnung abgelöst. Beide Verordnungen
stammen ursprünglich aus dem staatlich geförderten Wohnungsbau.
Heute haben sich diese Methoden auf dem freien Wohnungs-Mietmarkt
etabliert. Die DIN 277 findet beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie Verwendung, wird aber
gerne auch für Wohn- und Nutzflächen bei der Vermietung
gewerblich genutzter Immobilien hergenommen.
Nutzflächen gewerblicher Objekte werden meistens nach BGF (Brutto-Grundfläche) oder NRF
(Netto-Raumfläche) bzw. NUF (Nutzfläche), TEchnikfläche (TF) und Verkehrsfläche
(VF) der DIN 277 berechnet.
Bevor jedoch eine Methode zur Anwendung kommt, ist zu prüfen, ob und welche
vertragliche Vereinbarungen vorliegen und ob bei den
Wohn- oder Nutzflächen die Vorgaben der Länderbauordnung - wie in Bayern
die BayBO - eingehalten ist.
Grundlagen der Berechnung
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Wohnflächenverordnung WoFlV (1.1.2004),
wird bei Wohnflächen hauptsächlich angewendet
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II. Berechungsverordnung
II. BV, war meist für Wohnflächen bis Januar 2004 in Anwendung
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DIN 283 wurde August 1983 vom Normenausschuss zurückgezogen,
ist trotzdem noch manchmal bei Wohn- und Nutzflächen in Gebrauch. Dort
war das "halbe" Zimmer geregelt, nämlich größer als 6 m2 und kleiner als
10 m2
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DIN 277 definiert Nutzfläche,
Nutzungsart, Funktionsflächen,
zur Ermittlung von Miet- und Kaufpreis. Fassung 2005-02 zurück gezogen
aktuell 2021-08
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gif-Richtlinie MF-G (2004) für
Gewerbe und MF-B (1996) für Büros sind Richtlinien zur Berechnung von
Nutzflächen. Diese Richtlinien lösen in Süddeutschland die Berechnung
der Bruttogrundfläche (BGF) immer mehr ab,
weil sie detaillierter aufgeschlüsselt ist.
- BayBo bietet in Bayern die gesetzliche Grundlage
für die Wohn- und Nutzflächen
Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Berechnungsmethode zur Anwendung kommt!