Lucie Kreissl
Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen
Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
START SCHIMMELPILZE VER-MIETEN SCHÄDEN TROCKENBAU LUCIE KREISSL FLÄCHEN GUTACHTERin

Wohn- und Nutzflächen

für Vermietung und Mieten, Kauf und Verkauf von Objekten wie Büroräume, Wohnungen, Praxen....

Bei Mietwohnungen wird zur Berechnung der Wohnfläche in der Regel die Wohnflächenverordnung zugrunde gelegt. Diese hat im Januar 2004 die II. Berechnungsverordnung abgelöst. Beide Verordnungen stammen ursprünglich aus dem staatlich geförderten Wohnungsbau. Heute haben sich diese Methoden auf dem freien Wohnungs-Mietmarkt etabliert. Die DIN 277 findet beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie Verwendung, wird aber gerne auch für Wohn- und Nutzflächen bei der Vermietung gewerblich genutzter Immobilien hergenommen.

Nutzflächen gewerblicher Objekte werden meistens nach BGF (Brutto-Grundfläche) oder NRF (Netto-Raumfläche) bzw. NUF (Nutzfläche), TEchnikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) der DIN 277 berechnet.

Bevor jedoch eine Methode zur Anwendung kommt, ist zu prüfen, ob und welche vertragliche Vereinbarungen vorliegen und ob bei den Wohn- oder Nutzflächen die Vorgaben der Länderbauordnung - wie in Bayern die BayBO - eingehalten ist.

Grundlagen der Berechnung

  • Wohnflächenverordnung WoFlV (1.1.2004), wird bei Wohnflächen hauptsächlich angewendet

  • II. Berechungsverordnung II. BV, war meist für Wohnflächen bis Januar 2004 in Anwendung

  • DIN 283 wurde August 1983 vom Normenausschuss zurückgezogen, ist trotzdem noch manchmal bei Wohn- und Nutzflächen in Gebrauch. Dort war das "halbe" Zimmer geregelt, nämlich größer als 6 m2 und kleiner als 10 m2

  • DIN 277 definiert Nutzfläche, Nutzungsart, Funktionsflächen,
    zur Ermittlung von Miet- und Kaufpreis. Fassung 2005-02 zurück gezogen aktuell 2021-08

  • gif-Richtlinie MF-G (2004) für Gewerbe und MF-B (1996) für Büros sind Richtlinien zur Berechnung von Nutzflächen. Diese Richtlinien lösen in Süddeutschland die Berechnung der Bruttogrundfläche (BGF) immer mehr ab, weil sie detaillierter aufgeschlüsselt ist.

  • BayBo bietet in Bayern die gesetzliche Grundlage für die Wohn- und Nutzflächen
Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Berechnungsmethode zur Anwendung kommt!

Nach Oben

Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v. Tel. 089 1578881
Impressum | Datenschutz