Lucie Kreissl
Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen
Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
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Sachverständiger ö.b.u.v.

öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
und eingetragen bei der IHK Bayreuth

Vereidigte Gutachter verfügen in Deutschland über die höchste Auszeichnung und werden üblicherweise als Gerichtsgutachter bestellt. Die Gutachten erhalten den "Rundstempel" der IHK.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" oder "Gutachter" ist in Deutschland nicht geschützt. Es können sich auch Personen mit unzureichend fachlicher Qualifikation Sachverständige oder Gutachter nennen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer IHK bietet:

  • Gutachter mit herausragender Qualifikation und überdurchschnittlichem Fachwissen,
  • unparteiische, unabhängige und weisungsfreie Begutachtung, 
  • Beratung, Analyse und Begutachtung nach den vertraglichen Vereinbarungen, den anerkannten Regeln der Technik, Funktionstauglichkeit, Lebensdauer... .

Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?

Immer dann, wenn:
  • eine unabhängige fachliche Meinung benötigt wird,
  • Beweissicherung einer Maßnahme oder eines Schadens,
  • ein Schaden bewertet oder die Schadensursache ermittelt werden soll,
  • ein Streit gerichtlich oder außergerichtlich erklärt wird.

Wer kann den öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?

Grundsätzlich jeder

Vergütung

Bei gerichtlichen Aufträgen erfolgt die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bei privaten Aufträgen wird das Honorar zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber frei vereinbart. Dabei wird nach dem tatsächlichen Aufwand auf der Grundlage vertraglich vereinbarter Verrechnungssätze abgerechnet.

 

© Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v. Tel. 089 1578881